Berufsaufgabe des Architekten ist die Planung, Gestaltung und Objektüberwachung (Bauleitung) von Gebäuden und anderen Bauwerken.
Ebenso gehören die Beratung, Betreuung und Vertretung des Bauherren in den mit der Planung und Durchführung eines Baus zusammenhängenden Fragen zu seinen Pflichten.
Der Architekt arbeitet in Planung und Aufsicht unabhängig von Behörden, Bauunternehmen und Handwerkern, er ist der Sachwalter des Bauherrn.
Dies erfordert eine enge partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Architekt und Bauherrn.
Die Berufsbezeichnung "Architekt" ist geschützt. Nur wer über eine qualifizierte Ausbildung und nachgewiesene Berufspraxis verfügt, wird als "Architekt" in die Architektenliste einer Architektenkammer eingetragen.